Bebauungsplan Nr. 206
"Am Taunusbrunnen"
Gemarkung Kloppenheim
hier: frühzeitige Beteiligung
gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 206 “Am Taunusbrunnen”, Gemarkung Kloppenheim mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom März 2016.
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 18.12.2015 begonnene Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 206 “Am Taunusbrunnen”, Gemarkung Kloppenheim wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt. Das Verfahren läuft parallel zum Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1. Vorentwurf des Bebauungsplanes
2. Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
3. Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes