der stellvertretenden Schriftführerin / des stellvertretenden Schriftführers
der Stadtverordnetenversammlung
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Gemäß § 61 Abs. 2 HGO sind für die Stadtverordnetenversammlung eine Schriftführerin / ein Schriftführer sowie eine stellvertretende Schriftführerin / ein stellvertretender Schriftführer zu wählen.
Die Wahlen sind getrennt als Mehrheitswahlen durchzuführen (§ 55 Abs. 3 und 5 HGO).
Sofern niemand widerspricht, kann offen durch Handaufhaben abgestimmt werden.
Die Verwaltung schlägt als Schriftführer Herrn Manuel Peña Bermúdez vor.
Als stellvertretende Schriftführer schlägt die Verwaltung Frau Marion Horn und Herrn Florian Vornlocher vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: