Betreff
Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren
Vorlage
FB 1/660/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie bisher die Anzahl der Ausschussmitglieder auf 9 Personen in den Ausschüssen Haupt- und Finanzausschuss (H+F), Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur (S+I) und Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur (JSK) festzulegen.

b)    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Besetzung der Ausschüsse
Haupt- und Finanzausschuss (H+F),
Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur und

Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur
nach dem Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO vorzunehmen.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 62 HGO ist festzulegen, welche Ausschüsse gebildet werden und wie viele Mitglieder ein Ausschuss jeweils haben soll.

 

Ebenso kann beschlossen werden, die Ausschüsse nicht durch Wahl der Mitglieder, sondern durch Benennung der einzelnen Mitglieder durch die Fraktionen besetzt werden sollen. Die hat u.a. zum Vorteil, dass die Vertretungen bei Bedarf auch einzeln bestimmt werden können. Aufgrund des Wahlergebnisses (Sitze in der Stadtverordnetenversammlung) würde sich dann folgende Sitzverteilung ergeben:

 

CDU   21x9/35 = 5,4   = 5 Sitze

SPD                  8x9/35 = 2,06 = 2 Sitze

FW                    3x9/35 = 0,77 = 1 Sitz

GRÜNE            3x9/35 = 0,77 = 1 Sitz

 

Die Stadtverordneten ohne Fraktionsstatus (Linke und FDP) zählen bei der bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt).

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: keine €

 

HH 2016

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: