Beschlussvorschlag:
a)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie
bisher die Anzahl der Ausschussmitglieder auf 9 Personen in den Ausschüssen
Haupt- und Finanzausschuss (H+F), Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
(S+I) und Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur (JSK) festzulegen.
b)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die
Besetzung der Ausschüsse
Haupt- und Finanzausschuss (H+F),
Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur und
Ausschuss für Jugend, Soziales
und Kultur
nach dem Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO vorzunehmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 62 HGO ist festzulegen, welche Ausschüsse gebildet werden und wie viele Mitglieder ein Ausschuss jeweils haben soll.
Ebenso kann beschlossen werden, die Ausschüsse nicht durch Wahl der Mitglieder, sondern durch Benennung der einzelnen Mitglieder durch die Fraktionen besetzt werden sollen. Die hat u.a. zum Vorteil, dass die Vertretungen bei Bedarf auch einzeln bestimmt werden können. Aufgrund des Wahlergebnisses (Sitze in der Stadtverordnetenversammlung) würde sich dann folgende Sitzverteilung ergeben:
CDU 21x9/35 = 5,4 = 5 Sitze
SPD 8x9/35 = 2,06 = 2 Sitze
FW 3x9/35 = 0,77 = 1 Sitz
GRÜNE 3x9/35 = 0,77 = 1 Sitz
Die Stadtverordneten ohne Fraktionsstatus (Linke und FDP) zählen bei der bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: