Vereidigung der Magistratsmitglieder
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
a)
Gemäß § 39 Abs. 3 HGO i.V.m. § 5 der
Hauptsatzung der Stadt Karben sind
6 ehrenamtliche Stadträtinnen oder Stadträte zu wählen.
Die Wahl erfolgt als Verhältniswahl (§ 55 Abs. 1, 2 und 4 HGO).
Die Wahlvorschläge sind schriftlich einzureichen.
b) Anschließend werden die Gewählten gemäß § 46 HGO durch die oder den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung in ihr Amt eingeführt, verpflichtet, ernannt und vereidigt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: