- Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters in die Verbandskammer sowie
Wahl einer Stellvertretung und Wahl einer weiteren Stellvertretung
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 3 MetropolG ist in die Verbandskammer des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main ein Vertreter zu entsenden, der durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt wird. Des Weiteren ist eine Stellvertretung sowie eine weitere Stellvertretung zu wählen.
Die Wahl erfolgt getrennt als Mehrheitswahl (§ 55 Abs. 3 und 5 HGO).
Sofern niemand widerspricht, kann offen durch Handaufheben abgestimmt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: