- Wahl von 7 Vertretern in den Aufsichtsrat
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 1c des Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft hat die Stadtverordnetenversammlung das Vorschlagsrecht zur Wahl der 7 Vertreter/innen in den Aufsichtsrat. Die Wahl erfolgt dann durch den Magistrat.
Die Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt als Verhältniswahl (§ 55 Abs. 1,2 und 4 HGO).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: