- Wahl von 3 Personen sowie Stellvertreter/innen
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung bearbeitet.
Sachverhalt:
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Wasserversorgungsverbandes Kaichen – Heldenbergen – Burg-Gräfenrode sind 3 Vertreter/innen sowie 3 Stellvertreter/innen in die Verbandsversammlung zu wählen.
Die Wahl erfolgt als Verhältniswahl (§ 55 Abs. 1, 2 und 4 HGO).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: