Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
Hauptsatzung der Stadt Karben
- Erhöhung der ehrenamtlichen Stadträtinnen / Stadträte
Vorlage
FB 1/672/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Karben.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 39 Abs. 3 Hess. Gemeindeordnung (HGO) sind die ehrenamtlichen Beigeordneten durch die Gemeindevertretung zu wählen. § 5 der HGO regelt, dass 6 ehrenamtliche Beigeordnete zu wählen sind.

 

Aufgrund des Wahlergebnisses (Sitzverteilung) würden bei 6 ehrenamtlichen die Sitze wie folgt verteilt:

 

CDU               21x6/37 = 3,405 = 3 + 1 = 4 (muss gem. Wahlergebnis die Mehrheit haben)

SPD                  8x6/37 = 1,297 = 1 + 0 = 1

FW                    3x6/37 = 0,486 = 0 + 1 = 1 (Losentscheid)

GRÜNE            3x6/37 = 0,486 = 0 + 1 = 1 (Losentscheid)

LINKE               1x6/37 = 0,162 = 0 + 0 = 0

FDP                  1x6/37 = 0,162 = 0 + 0 = 0.

 

Bei 7 ehrenamtlichen Beigeordneten wäre die Sitzverteilung wie folgt:

 

CDU               21x7/37 = 3,973 = 3 + 1 = 4

SPD                  8x7/37 = 1,514 = 1 + 0 = 1

FW                    3x7/37 = 0,568 = 0 + 1 = 1

GRÜNE            3x7/37 = 0,568 = 0 + 1 = 1

LINKE               1x7/37 = 0,189 = 0 + 0 = 0

FDP                  1x7/37 = 0,189 = 0 + 0 = 0.

 

Es wird vorgeschlagen, die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von 6 auf 7 zu erhöhen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: ca. 1.500,-€ pro Jahr

 

HH 2016

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: