Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Karben erklärt die am 06.03.2016 durchgeführte Direktwahl zum Bürgermeister gemäß § 50 KWG für gültig.
Sachverhalt:
Der Wahlausschuss der Stadt Karben hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 die endgültigen Ergebnisse der Wahlen zur Gemeindevertretung, den Ortsbeiräten Klein-Karben, Groß-Karben, Kloppenheim, Rendel, Burg-Gräfenrode, Petterweil und Okarben sowie der Bürgermeisterwahl festgestellt. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Sitzverteilungen in den Gremien und die Reihenfolgen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber festgestellt.
Die endgültigen Ergebnisse der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und der Bürgermeisterwahl wurden am Mittwoch, 16.03.2016 in der Wetterauer Zeitung amtlich bekannt gemacht.
Bei der Gemeindewahlleiterin gingen keine Einsprüche gegen der Direktwahl des Bürgermeisters nach § 49 KWG ein.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Amtliche Bekanntmachungen der endgültigen Ergebnisse zur Wahl des
Bürgermeisters