Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt über- und außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 100 HGO in Höhe von insgesamt 513.559,95 € laut beigefügter Aufstellung einschließlich der entsprechenden Deckungsvorschläge.
Sachverhalt:
Im Jahr 2015 wurden bereits verschiedene Beschlüsse gemäß § 100 HGO gefasst. Im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2015 der Stadt Karben werden weitere Mittelüberschreitungen im investiven Bereich festgestellt, siehe Anlage. Die Deckung ist gewährleistet durch Minderauszahlungen bei den vorgeschlagenen Investitions-Nrn. bzw. durch erläuterte Mehreinzahlungen.
Der Beschluss ist aus formalen Gründen zu fassen und der Stadtverordneten-versammlung zur Kenntnis zu geben.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Liste HH-Überschreitungen 2015