Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 212 "Bahnhofstraße 64 - 66"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Offizieller Entwurf
Vorlage
FB 5/702/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 212 „Bahnhofstraße 64 - 66“ in der Gemarkung Groß-Karben mit geändertem Geltungsbereich einschließlich Begründung (Planstand Juni 2016) zum offiziellen Entwurf.

 

Die Änderung des Geltungsbereiches betrifft die östliche Erweiterung und somit Erfassung des gesamten Flurstücks Nr. 515/2. Der Geltungsbereich umfasst somit die Flurstücke 515/2, 5146/1, 517/26 und 517/27, Flur 1 der Gemarkung Groß-Karben.

 

Sachverhalt:

Das Aufstellungsverfahren wird mit dem Beschluss zum offiziellen Entwurf

fortgeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2016

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Plan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64 – 66“ mit Begründung