Bebauungsplan Nr. 212 "Bahnhofstraße 64 - 66"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Offizieller Entwurf
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 212 „Bahnhofstraße 64 - 66“ in der Gemarkung Groß-Karben mit geändertem Geltungsbereich einschließlich Begründung (Planstand Juni 2016) zum offiziellen Entwurf.
Die Änderung des Geltungsbereiches betrifft die östliche Erweiterung und somit Erfassung des gesamten Flurstücks Nr. 515/2. Der Geltungsbereich umfasst somit die Flurstücke 515/2, 5146/1, 517/26 und 517/27, Flur 1 der Gemarkung Groß-Karben.
Sachverhalt:
Das Aufstellungsverfahren wird mit dem Beschluss zum offiziellen Entwurf
fortgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
B-Plan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64 – 66“ mit Begründung