Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der zweiten Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“, Gemarkung Rendel, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur

Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 34. Sitzung am

07.05.2015 den Entwurf mit erweitertem Geltungsbereich zum Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“ 2. Änderung, Gemarkung Rendel gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 15.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015

durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 06.06.2015 bzw. 20.06.2015 (Fehlerberichtigung des Datums).

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2016

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 - B-Plan Nr. 180 „Fuhrweg II“ 2. Änderung mit Begründung

2 - Abwägungsvorschlag