Bebauungsplan Nr. 180 "Fuhrweg II"
2. Änderung
Gemarkung Rendel
hier: Beschluss Abwägung
zweite Offenlage und Beteiligung TÖBs
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der zweiten Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“, Gemarkung Rendel, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur
Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 34. Sitzung am
07.05.2015 den Entwurf mit erweitertem Geltungsbereich zum Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“ 2. Änderung, Gemarkung Rendel gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 15.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015
durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 06.06.2015 bzw. 20.06.2015 (Fehlerberichtigung des Datums).
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 - B-Plan Nr. 180 „Fuhrweg II“ 2. Änderung mit Begründung
2 - Abwägungsvorschlag