hier Änderung der Satzung über die Gebühr
für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Karben wie folgt zu ergänzen: auf Seite 4, in §3 der Abs. 5 „Der Magistrat kann Änderungen des Gebührenverzeichnisses eigenständig beschließen“; auf Seite 6, Im Gebührenverzeichnis Punkt 1.2.1 „Gefahrenabwehrschau anstelle eines Brandsicherheitsdienstes“, 10 Euro /1. Stunde, danach 2,50 Euro je 15 Minuten
Sachverhalt:
Bei Veranstaltungen mit geringem Risiko für die Gäste wird vor dem Beginn der Veranstaltung eine Gefahrenabwehrschau (Abnahme) durchgeführt. Werden hierbei keine Gefahren festgestellt, muss der Veranstalter keinen Brandsicherheitsdienst durchführen lassen und spart unnötige Kosten. Bei Abrechnungen zu dieser Gefahrenabwehrschauen nach Maßgabe der zurzeit gültigen Satzung kamen jedoch Beträge unter 5 Euro zustande. Hierbei stehen die Verwaltungskosten in keinem Verhältnis zu der an die Feuerwehr zu zahlende Aufwandsentschädigung.
Die Gebühren für Brandsicherheitsdienst und Gefahrenabwehrschau sind durchlaufende Posten und werden an die eingesetzten Feuerwehrangehörigen weitergereicht. Aus diesem Grund wurde für die in den meisten Fällen ausreichende erste Stunde eine Gebühr von 10,-- Euro und jede weitere 15 Minuten 2,50 Euro angesetzt.
Um den Verwaltungsaufwand bei Änderungen im Gebührenverzeichnis niedrig zu halten wird vorgeschlagen, dass der Magistrat über Änderungen des Gebührenverzeichnisses eigenständig beschließen kann.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 0,00 € (durchlaufender Posten)
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: