hier: 1. Änderung der Betriebssatzung für die
Stadtwerke der Stadt Karben vom 10.09.2015
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Betriebssatzung für die Stadtwerke der Stadt Karben vom 10.09.2015 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nach der Kommunalwahl waren auch die Vertreter der Stadt Karben zur Entsendung in die jeweiligen Gremien neu zu wählen bzw. zu benennen.
Hierbei ist aufgefallen, dass die Stadtverordnetenversammlung zwar die Mitglieder für die Betriebskommissionen der Eigenbetriebe wählt, die Stellvertreter aber von den jeweiligen Mitgliedern von Fall zu Fall benannt werden können (§ 7 Abs. 1 Ziff. 1 Eigenbetriebssatzung Stadtwerke Karben). Einer Vermischung von Wahl und Benennungsverfahren zur Entsendung von Stadtverordneten ist für die Besetzung der Betriebskommissionen nicht zulässig. Die Satzung ist deshalb in diesem Punkt zu ändern. Eine Wahl der Stellvertreter ist für die Sitzung der Stadtverordneten nach Beschluss dieser Vorlage vorgesehen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf 1. Änderung zur Eigenbetriebssatzung Stadtwerke vom 10.09.2015