- Wahl von zwei Vertretern sowie Stellvertreter des Personalrates
Beschlussvorschlag:
Zu Vertretern des Personalrates in der Betriebskommission wird Herr Andreas Heinemann und Herr Wolfgang Hickmann gewählt. Zum Stellvertreter wird für beide Vertreter Herr Sven Meisinger gewählt.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 3 der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Karben sind zwei Vertreter sowie die gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag des Personalrates für die Betriebskommission zu wählen. Mit Mail vom 07.06.2016 schlug der Personalrat die genannten Vertreter vor.
Gemäß § 13 Hess. Gleichstellungsgesetz (HGlG) ist die Besetzung von Kommissionen durch Dienststellen paritätisch zu besetzen. Nur aus erheblichen Gründen kann hiervon abgewichen werden. Der Personalrat teilte uns schriftlich mit, dass die Frau im Personalrat kein Interesse an der Wahrnehmung der Aufgabe in der Betriebskommission hat. Dies stellt einen erheblichen Grund dar. Somit ist eine paritätische Besetzung nicht möglich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: