hier: Änderung Stellplatzsatzung der Stadt Karben
Beschlussvorschlag:
Die Stellplatzsatzung der Stadt Karben wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die mit Veröffentlichung vom 20.12.2014 in Kraft gesetzte Stellplatzsatzung wurde einer erneuten Überarbeitung überzogen. Die Anwendung erwies sich besonders bei der Beurteilung des Stellplatzbedarfs von Wohnbauprojekten als häufig unpassend. Aus diesem Grund konzentrieren sich die Änderungsvorschläge auf diesen Gebäudetypus. Für die zukünftige Bewertung des Stellplatzbedarfs bei Wohngebäuden werden an verschiedenen Stellen der Satzung alternative Formulierungsvorschläge gemacht (farblich hervorgehoben). Darüber hinaus sind auch die sonstigen Anpassungen farbig markiert.
Die Änderungen betreffen
- den § 4: Alternativer Vorschlag zur Ergänzung eines Punkt 7 zur Berücksichtigung abweichenden Mobilitätsverhaltens von Bewohnern und Bewohnerinnen in unmittelbarer Nachbarschaft eines S-Bahnhaltepunktes
- die in der Anlage ausgewiesene Stellplatzbedarfe:
o Neuregelung der Punkte 1.1 bis 1.4 in alternativen Vorschlägen
o Anpassung des Punktes 5.2 (Sportstadien mit BesucherInnenplätzen) an den tatsächlichen Bedarf
o Anpassung der Punkte 5.8 (Tennisplätze ohne BesucherInnenplätze) und 5.9 (Tennisplätze mit BesucherInnenplätze)
o Ergänzung des Punktes 5.12 (Fitnesscenter), bisher enthalten in 5.4
o Anpassung des Punktes 6.1 (Gaststätten)
Der Entwurf der geänderten Stellplatzsatzung (Stand 16.06.2016) liegt zur Abstimmung vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Stellplatzsatzung
(Entwurf 16.06.2016)