Betreff
Erweiterung des Recyclinghofs Karben
Verpflichtungen der Stadt Karben
Vorlage
FB 2/595/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises übernimmt die Planungskosten in Höhe von 13.209 Euro für den Ausbau des Recyclinghofs der Stadt Karben (RHK).

Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Karben dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises die bereits entstandenen Kosten für die Planung des Recyclinghofs Karben zu erstatten, falls im weiteren Vorgehen die Erweiterung des Recyclinghofs doch nicht durchgeführt wird.

Zudem verpflichtet sich die Stadt Karben, den Verzicht auf die Erhebung von Kleinbeträgen bis 2,50 € bei den Gebühren pro Anlieferung am Recyclinghof (Kleinbetragsregelung) mit Inbetriebnahme des erweiterten Recyclinghofs aufzuheben.

Sachverhalt:

 

Der Recyclinghof der Stadt Karben (RHK) ist mit steigender „Beliebtheit“ an seine Kapazitätsgrenzen gelangt. Zudem sollen Räume geschaffen werden um weitere „Abfallarten“ anzunehmen bzw. mehr Container aufzustellen.

Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass sich die Warte- und Abfertigungszeiten am RH auch dadurch erhöht haben, dass verschiedene Kunden mehrmals Kleinmengen andienen, um innerhalb der Kleinbetragsregelung entsorgen zu können

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises hat sich bereit erklärt, die Planungskosten für den Recyclinghof Karben des Ingenieurbüros Maurer in Höhe von 13.209,00 € (incl. 19% USt.) für die Stadt Karben zu übernehmen. Somit könnte die Beauftragung der Planungsleistungen durch den AWB erfolgen.

 

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                          siehe Sachverhaltsschilderung und Darstellung der Folgekosten.

 

 

HH 2015

 

Produkt:

111000

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

201051

Noch verfügbar

 

I-Nr

I-2010512

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Sollte die Stadt Karben die beiden Verpflichtungserklärungen nicht eingehen, entstehen Planungskosten in Höhe von 13.209,00 €.

 

Weiterhin würden Gebührenmindereinnahmen und dadurch höhere Entsorgungskosten entstehen.

 

Anlagenverzeichnis:

 

Recyclinghof Karben – Angebot Planungsleistungen

Recyclinghof Karben - Anlage zum Angebot – Honorarberechnung

Recyclinghof Karben – Anlage zum Angebot – Allgemeine Stundensätze und Leistungspreise