Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
hier: Neufassung der Gebührenordnung
zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten
Vorlage
FB 4/755/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, die Gebührenordnung  über die Benutzung der Kindertagesstätten neu zu fassen und den angehängten Entwurf als neue Gebührenordnung zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Gemäß der Gebührenordnung des Jahres 2015 erfolgt eine jährliche Anpassung der zu zahlenden Elternentgelte so dass eine Kostendeckung  in Höhe von 20 % der relevanten Gesamtkosten erreicht wird. Bei den gebührenrelevanten Kosten werden bspw. Kosten für Integrations- oder Sprachförderkräfte herausgerechnet, da diese durch Zuschüsse vom Land/Bund erstattet werden. Ferner werden die Erstattungen an Nachbargemeinden und die Verpflegungskosten herausgerechnet. Die danach verbleibenden gebührenrelevanten Kosten sind zu 20% durch Elternbeiträge zu finanzieren.

Gemäß dieser Berechnung ergibt sich eine rechnerische prozentuale Anpassung um ca. 5,4 %;  auf die einzelnen Module bezogen können sich durch Rundungen Abweichungen in beide Richtungen (größer/kleiner 5,4 % ergeben – im Gesamtvolumen sind jedoch 5,4% kalkuliert).

Die über dem Tarifanstieg liegende Erhöhung beruht insbesondere darauf dass im letzten Jahr ein Rückgang der Anzahl der Eltern in der höchsten Einkommensstufe zu verzeichnen war. Eine detaillierte Präsentation wird im Ausschuss präsentiert und erläutert. 

 

Der Stadtelternbeirat wurde angehört und stimmte der Erhöhung zu.

 

Der Vorschlag der LINKS PARTEI auf Änderung der Zuschussquoten zugunsten der Geringverdiener und zulasten der höheren Einkommensgruppen wurde ebenfalls im Stadtelternbeirat erörtert und dort für dieses Jahr abgelehnt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          Mehreinnahmen ca. 50.000 €   

 

HH 2016

1.019.300 €

Produkt:

061000

Bisher angeordnet und beauftragt

528.000 €

Kostenstelle:

Sachkonto:5110000

401029

Noch verfügbar

491.300 €

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf Neufassung Gebührenordnung