Beschlussvorschlag:
Der im Anhang befindliche Entwurf wird als neue Wettbüro-Steuersatzung beschlossen.
Sachverhalt:
Vergnügungssteuer-Satzungen für die Nutzung von Spielapparaten usw. sind recht üblich. Jedoch ist allgemein ein vermehrtes Aufkommen von Wettbüros zu verzeichnen. Auch in Karben ist dieser Trend nun angekommen.
Aufgrund bundesrechtlicher Steuergesetze war eine Besteuerung des Aufwands für solche Wettbüros bisher äußerst schwierig. Die Rechtsprechung zur Besteuerung eines Wettbüros mit Übertragung der Wett-Veranstaltungen ist noch nicht tragfähig.
Der Satzungstext beruht auf dem Muster des Hessischen Städtetags.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: noch nicht zu ermitteln
HH 2016 |
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Produkt: |
013500 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
201001 |
Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung
Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Satzungs-Entwurf