Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
hier: Beschluss einer Satzung über Art, Gestaltung und Standortwahl von Werbeanlagen in Teilbereichen der Stadt Karben
Vorlage
FB 5/795/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Werbeanlagengestaltungssatzung der Stadt Karben wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

Wesentliche Grundlage zur Bewertung der Ausgestaltung von neu zu errichtenden Werbeanlagen ist die Hessische Bauordnung. Diese unterscheidet lediglich zwischen baugenehmigungspflichtigen und baugenehmigungsfreien Vorhaben und definiert die technischen Erfordernisse bzw. verweist auf entsprechende Regelungen.

 

Die Stadt hat bislang nur sehr begrenzte Möglichkeiten

-       Werbeanlagen an ungeeigneten Standorten außerhalb mit Bebauungsplänen überplanten Bereichen zu verhindern.

-       Auf die Gestaltung und Größe von Werbeanlagen prägend Einfluss zu nehmen.

-       Die Anzahl der Werbeanlagen zu regulieren.

 

Insbesondere großflächige Werbeanlagen kommerzieller Anbieter, die nicht an dem Ort der Leistungserbringung aufgestellt werden sollen, stellen ein Ärgernis da, zu deren Vermeidung die Werbeanlagengestaltungssatzung entscheidend beitragen wird. Während derzeit solche Projekte in letzter Instanz auf dem Rechtsweg verhindert werden sollen, wird zukünftig die Werbeanlagengestaltungssatzung eine klare Handhabe bieten.

 

Schließlich definiert die Satzung Gestaltungsmerkmale, die eine qualitätvolle, nichtstörende Gestaltung von Werbeanlagen sichert.

 

Die parzellenscharfe Abgrenzung der betroffenen Grundstücke ist Anlage zur Satzung. Die Satzung zielt auf die für Werbeträger besonders interessanten hauptfrequentierten Durchgangsstraßen in der zentralen Lage der Ortsteile Groß-Karben und Klein-Karben ab. Dementsprechend sind die direkten Anlieger dieser Straßen in den Geltungsbereich einbezogen. Besonders in diesen Bereichen gilt es zu vermeiden, dass Werbeanlagen zu Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum führen. Störungen können beispielsweise durch blinkende oder hell beleuchtete Reklametafeln verursacht werden. Auch sind Sichtbehinderungen im öffentlichen Raum durch ausladende Werbetafeln zu verhindern.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2016

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-       Entwurf der Satzung und Anlagen