Betreff
Änderung der Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten
Vorlage
FB 4/859/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten wird in folgenden Punkten geändert:

1.Einführung eines einheitlichen „Frühstücksgeldes“ unter „§8 Verpflegungsgeld“,

2.Einführung eines einheitlichen „Kulturgeldes“ unter“ §6 Zusätzliche Gebühren“.

3.Anpassung „§5 Abs. 1 Zweitkinder“, Ermäßigung der Gebühr bei Besuch einer Kinderbetreuung im Stadtgebiet Karben, als Ergänzung.

 

Sachverhalt:

 

Zu 1

Bislang war das Frühstück in den KITA´s der Stadt Karben nicht einheitlich geregelt, so dass es unterschiedliche Modelle gab. Zudem wurden unterschiedliche Beträge direkt in den KITA´s eingesammelt. Im  Rahmen der kontinuierlichen Entwicklung von Qualitätsstandards soll hier eine Regelung erfolgen.

In den Kindertagesstätten wird es zukünftig zwei Modelle des gemeinsamen Frühstücks geben. In Kitas mit Bistrobereich wird es an 5 Tagen in der Woche ein einheitliches Frühstück geben, in allen anderen Kitas einmal pro Woche. Hierdurch soll den Kindern gesunde Ernährung nahegebracht werden, Spaß am Planen, Zubereiten und gemeinsamen Essen.

 

Zu 2

Bislang wurde in den KITA´s individuell geregelt inwieweit für Ausflüge etc. ein Beitrag erhoben wird. Zukünftig soll hierfür ein sogenanntes Kulturgeld standardisiert erhoben werden.

Das Kulturgeld soll zukünftig alle Kosten für Ausflüge im Laufe des Jahres abdecken. Somit erreicht man eine konstante, geringe Kostenbelastung  für die Eltern, die Kitas können besser planen.

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Zu 3. Hier ist eine Anpassung/ Gleichstellung notwendig.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2016

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

Es handelt sich um zusätzliche Einnahmen

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf der geänderten Gebührenordnung