Beschlussvorschlag:
Die Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten wird in folgenden Punkten geändert:
1.Einführung eines einheitlichen „Frühstücksgeldes“ unter „§8 Verpflegungsgeld“,
2.Einführung eines einheitlichen „Kulturgeldes“ unter“ §6 Zusätzliche Gebühren“.
3.Anpassung „§5 Abs. 1 Zweitkinder“, Ermäßigung der Gebühr bei Besuch einer Kinderbetreuung im Stadtgebiet Karben, als Ergänzung.
Sachverhalt:
Zu 1
Bislang war das Frühstück in den KITA´s der Stadt Karben nicht einheitlich geregelt, so dass es unterschiedliche Modelle gab. Zudem wurden unterschiedliche Beträge direkt in den KITA´s eingesammelt. Im Rahmen der kontinuierlichen Entwicklung von Qualitätsstandards soll hier eine Regelung erfolgen.
In den Kindertagesstätten wird es zukünftig zwei Modelle des gemeinsamen Frühstücks geben. In Kitas mit Bistrobereich wird es an 5 Tagen in der Woche ein einheitliches Frühstück geben, in allen anderen Kitas einmal pro Woche. Hierdurch soll den Kindern gesunde Ernährung nahegebracht werden, Spaß am Planen, Zubereiten und gemeinsamen Essen.
Zu 2
Bislang wurde in den KITA´s individuell geregelt inwieweit für Ausflüge etc. ein Beitrag erhoben wird. Zukünftig soll hierfür ein sogenanntes Kulturgeld standardisiert erhoben werden.
Das Kulturgeld soll zukünftig alle Kosten für Ausflüge im Laufe des Jahres abdecken. Somit erreicht man eine konstante, geringe Kostenbelastung für die Eltern, die Kitas können besser planen.
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Zu 3. Hier ist eine Anpassung/ Gleichstellung notwendig.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Es handelt sich um zusätzliche Einnahmen
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der geänderten Gebührenordnung