Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben genehmigt die beigefügte Vereinbarung der Städte Bad Vilbel und Karben mit der Musikschule Bad Vilbel e. V.
Sachverhalt:
Die Musikschule ist eine der größten hessischen Einrichtungen für kulturelle und musikalische Bildung. Sie kooperiert mit Schulen, Kitas und Vereinen in den Städten Bad Vilbel und Karben. Ihre Aufgabe ist sowohl die Breiten- als auch die Spitzenarbeit. Die Städte Bad Vilbel und Karben leisten mit Abstand den größten Förderbeitrag und unterstützen die Musikschule gemeinsam finanziell, materiell und ideell, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein außerschulisches Bildungsangebot zu bieten. Gemeinsames Ziel der beiden Städte und der Musikschule ist die musikalische Bildung auch im Hinblick auf die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und aus sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen.
Die Unterstützung der in beiden Städten wirkenden Musikschule ist ebenfalls ein gelungenes Beispiel für erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit. In der Vergangenheit hatten die beiden Städte der Musikschule jedes Jahr einen Zuschuss gezahlt und Unterrichtsräume in städtischen Gebäuden zur Verfügung gestellt. Die jährlichen Verhandlungen boten jedoch keine Sicherheit für eine mittel- bis langfristige Planung für die Musikschule, zumal landesweit Zuschüsse knapp sind. Auch die Städte Bad Vilbel und Karben (u.a. als so genannte Schutzschirmgemeinde) benötigten Planungssicherheit, insbesondere bezüglich Steigerungen im Inflations- und Lohnbereich, sodass erstmals bezogen auf den Zeitraum 2013 bis 2016 eine entsprechende Vereinbarung als verlässliche Grundlage abgeschlossen wurde.
Die jetzt vorlegte Vereinbarung sieht eine jährliche Anpassung/Steigerung der kommunalen Zuschüsse von 2,5% für die Jahre 2017-2020 vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 164.800,00€
HH 2017 |
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Produkt: |
044000 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
103013 7178000 |
Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Im Jahr 2018 168.900 €
Im Jahr 2019 173.200 €
Im Jahr 2020 177.500 €
Anlagenverzeichnis:
Vereinbarung