Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 206 „Am Taunusbrunnen“, Gemarkung Kloppenheim mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung weitergeführt.
Die Einbeziehung der zu beteiligenden TÖB, wird sich an der Liste der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen orientieren.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 0,00 €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
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1. Planbild Bebauungsplan
- 2. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
- 3. Begründung zum Bebauungsplan
o 1. Anlage zur Begründung: Umweltbericht
o 2. Anlage zur Begründung: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag (zzgl. Kartierungen)
o 3a. Anlage zur Begründung: Artenschutzrechtliche Prüfung
o 3b. Anlage zur Begründung: Fachbeitrag Reptilien
o 4. Anlage zur Begründung: Verkehrsuntersuchung (zzgl. Anlagen)
o 5. Anlage zur Begründung: Hydrogeologisches Gutachten
o 6. Anlage zur Begründung: Geotechnischer Bericht, Baugrundgutachten
o 7. Anlage zur Begründung: Einzelfallrecherche Grundstück Brunnenstraße 32
o 8. Anlage zur Begründung: Erschütterungstechnische Untersuchung
o 9a. Anlage zur Begründung: Immissionsgutachten
o 9b. Anlage zur Begründung: Ergänzung zum Immissionsgutachten