Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 211 „Neue Mitte – Am Bahnhof“ Gemarkung Kloppenheim mit
Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Planbild Bebauungsplan
- Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan
- Begründung zum Bebauungsplan
· 1. Anlage zum Begründung: Umweltbericht
· 2. Anlage zur Begründung: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
· 2. Anlage zur Begründung: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag (Bestandsplan)
· 3. Anlage zur Begründung: Artenschutzrechtliche Prüfung
· 4. Anlage zur Begründung: Verkehrsuntersuchung (zzgl. Anlagen)
· 5. Anlage zur Begründung: Immissionsgutachten