hier: Abwägungsbeschluss Offenlage und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 178 „Gewerbegebiet Spitzacker“, Gemarkung Okarben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die von der UNB geforderten Ersatzmaßnahmen sind vor Baubeginn durchzuführen.
Sofern im Rahmen der Detailabstimmung mit dem RP zur Einleitung von Oberflächenwasser Anpassungen erforderlich werden sind diese im B-Plan anzupassen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 31. Sitzung am
12.12.2014 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 178 „Gewerbegebiet Spitzacker“, Gemarkung Okarben, gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 19.01.2015 bis einschließlich 20.02.2015
durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 10.01.2015.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die StVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Abwägungsvorschlag
- Planbild Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen
- Begründung mit Anlagen