hier: Verleihung an Herrn Otmar Stein
Beschlussvorschlag:
Herrn Otmar Stein wird die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtrat“ gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Karben verliehen.
Sachverhalt:
Der Magistrat hat beschlossen, Herrn Stein auf dessen Antrag hin mit Wirkung vom 01.02.2017 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis der Stadt Karben zu entlassen.
Die Entlassungsurkunde erhält er in der Stadtverordnetenversammlung am 09.02.2017. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er noch im Amt.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Otmar Stein gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Karben die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtrat“ zu verleihen.
Herr Stein war vom
01.04.1981 bis 31.03.2011 ehrenamtlicher Stadtrat
01.04.2011 bis 31.01.2017 ehrenamtlicher Erster Stadtrat
Gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Karben setzt die Verleihung insgesamt mindestens 20 Jahre der Ausübung eines Mandats voraus. Die Voraussetzungen erfüllt Herr Stein.
Der Ältestenrat tagt in der Angelegenheit noch am 02.02.2017.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: