- Wahl von 5 weiteren Vertretern in den Aufsichtsrat
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Mit der Änderung der Satzung der Karben Energie GmbH, die die Stadtverordnetenversammlung am 09.02.2017 beschlossen hat, hat diese nun wie bei der Wohnungsbaugesellschaft das Recht, dem Magistrat 7 Personen zur Entsendung in den Aufsichtsrat vorzuschlagen (§ 7 Abs. 1b Satzung Energie GmbH) Weiterhin besteht nun der Aufsichtsrat neben dem Bürgermeister aus 10 weiteren Mitgliedern (vorher aus 5). Deshalb sind nun 5 weitere Sitze in diesem Gremium zu besetzen, für die der Stadtverordnetenversammlung das Vorschlagsrecht eingeräumt wird.
Die Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt als Verhältniswahl (§ 55 Abs. 1, 2 und 4 HGO).
Bisher wurden in Aufsichtsrat der Karben Energie GmbH vom Magistrat folgende Personen entsandt: Otmar Stein, Hans-Jürgen Stadler, Thomas Görlich, Thorsten Schwellnus und Joachim Gottwald.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: