Beschlussvorschlag:

Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.

Die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 93.952,54 € werden genehmigt.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 112 HGO hat die Stadt Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 am 12.01.2015 beschlossen.

 

Der Magistrat legt gemäß §113 HGO nach Abschluss der Prüfung durch dieRevision des Wetteraukreises den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht vom 29.09.2016 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).

 

Die im Haushaltsjahr 2011 entstandenen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden teilweise durch den Magistrat beschlossen und der Stvv zur Kenntnis gegeben. Ihre formell notwendige Genehmigung durch die Stvv hat noch im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 zu erfolgen. Sie betragen gemäß der beigefügten Auflistungen bei den Auszahlungen (Investitionen) 93.952,54 €.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-       Schlussbericht der Revision des Wetteraukreises vom 29.09.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karben zum 31.12.2011

-       Über-/außerplanmäßige Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011