Beschlussvorschlag:
Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 93.952,54 € werden genehmigt.
Sachverhalt:
Gemäß § 112 HGO hat die Stadt
Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2011 am 12.01.2015 beschlossen.
Der Magistrat legt gemäß §113
HGO nach Abschluss der Prüfung durch dieRevision des Wetteraukreises den
Jahresabschluss mit dem Schlussbericht vom 29.09.2016 der
Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Diese
entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).
Die im Haushaltsjahr 2011 entstandenen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden teilweise durch den Magistrat beschlossen und der Stvv zur Kenntnis gegeben. Ihre formell notwendige Genehmigung durch die Stvv hat noch im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 zu erfolgen. Sie betragen gemäß der beigefügten Auflistungen bei den Auszahlungen (Investitionen) 93.952,54 €.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Schlussbericht der Revision des
Wetteraukreises vom 29.09.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Karben zum 31.12.2011
- Über-/außerplanmäßige
Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011