Beschlussvorschlag:
Die Stellplatzsatzung der Stadt Karben wird in geänderter Fassung (Entwurf Stand 17.03.2017) beschlossen.
Sachverhalt:
Die mit Veröffentlichung vom 14.07.2016 in Kraft gesetzte Stellplatzsatzung wurde einer erneuten Überarbeitung überzogen. Während die zuletzt erfolgte Änderung vom 14.07.2016 nahezu ausschließlich die Anlage zur Stellplatzsatzung betraf und einige Anpassungen an den tatsächlichen Stellplatzbedarf erfolgt sind, beziehen sich die nun formulierten Änderungen auf die eigentliche Satzung.
Die nun erfolgten Änderungen ermöglichen der Stadtverwaltung eine flexiblere Anwendung der Satzung. Insbesondere wird es ermöglicht, über die Erarbeitung fallbezogener Mobilitätskonzepte innovative und energetisch sinnvolle Maßnahmen der Verkehrsvermeidung zu berücksichtigen und mit einer nachvollziehbaren Nachweisreduzierung zu honorieren.
Zudem soll die städtebauliche Qualität gefördert werden. Überflüssige Stellplatznachweise werden somit vermieden.
Die Änderungen betreffen im Einzelnen:
- § 1: Stärkere Betonung der Möglichkeit im Rahmen der Bauleitplanung Regelungen zum Umgang mit dem ruhenden Verkehr aufzunehmen (Ergänzung der Absätze 2 u. 3).
- § 2 Abs. 3: Ergänzung der Möglichkeit einer Reduzierung / eines Verzichts auf die Herstellung von Stellplätzen bei der Errichtung von Sonderbauten auf der Grundlage eines Mobilitätskonzepts
- § 3 Abs. 3: Wiedereinführung der Herstellungspflicht eines Laubbaumes je 5 Stellplätzen
- § 4 Abs. 4: Erläuterung des „Missverhältnisses“ zwischen Nachweispflicht und tatsächlichem Bedarf und Einführung des Instruments des Mobilitätskonzepts zum Nachweis und Umgang mit dem Missverhältnis
- § 7 Abs. 1: Ergänzung des städtebaulichen Arguments als Grundlage für Ablösung von Stellplätzen
- § 7 Abs. 2: Einfügen einer Öffnungsklausel für die Reduzierung der Ablöse für Projekte von besonderer städtebaulicher Relevanz insbesondere im Innenstadtbereich
Der Entwurf der geänderten Stellplatzsatzung (Stand 17.03.2017) liegt zur Abstimmung vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf
Stellplatzsatzung (Stand 17.03.2017) samt Anlagen 1 u. 2