Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 206 "Am Taunusbrunnen", Gemarkung Kloppenheim,
hier: Beschluss Abwägung der Ergebnisse aus der Offenlage sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/940/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 206 „Am Taunusbrunnen“, Gemarkung Kloppenheim,

wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und

Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 7. Sitzung am 09.02.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 „Am Taunusbrunnen“ in der Gemarkung Kloppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 20.02.2017 bis 20.03.2017 durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 11.02.2017.

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

Die Frist zur Rückmeldung sowie die Offenlage wurden einmalig und für einige Träger Öffentlicher Belange bis spätestens zum 10.04.2017 verlängert.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

Keine Folgekosten

 

Anlagenverzeichnis:

 

  1. Übersicht Rückmeldungen
  2. Abwägungsvorschlag Behörden
  3. Abwägungsvorschlag Bürgerinnen und Bürger
  4. Bebauungsplan Planbild
  5. Bebauungsplan Textliche Festsetzungen
  6. Bebauungsplan Begründung

   Div. Anlagen zur  Begründung