hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 206
„Am Taunusbrunnen“ Gemarkung Kloppenheim mit Begründung gemäß
§ 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitverfahren abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Die amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgt erst nach Abschluss des notwendigen Erschließungsvertrags zur Sicherung der Erstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 0,00 €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Bebauungsplan Planbild
- Bebauungsplan Textliche Festsetzungen
- Bebauungsplan Begründung
… Div. Anlagen zur Begründung