Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 206 "Am Taunusbrunnen", Gemarkung Kloppenheim,
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/941/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 206

„Am Taunusbrunnen“ Gemarkung Kloppenheim mit Begründung gemäß

§ 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO

i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitverfahren abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Die amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgt erst nach Abschluss des notwendigen Erschließungsvertrags zur Sicherung der Erstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          0,00      

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

  1. Bebauungsplan Planbild
  2. Bebauungsplan Textliche Festsetzungen
  3. Bebauungsplan Begründung

   Div. Anlagen zur  Begründung