Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 205 "Am Kalkofen" 2. Änderung
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/965/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage).

Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt.

 

Sachverhalt:

 

Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 205 “Am Kalkofen” eröffnete Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des offiziellen Entwurfs weitergeführt.

Die von der Verwaltung als zu Beteiligende Vorgeschlagenen sind in der in der

Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 – Entwurf Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung

2 – Textliche Festsetzungen B-Plan Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung

3 – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung

4 – Übersicht TÖB