Bebauungsplan Nr. 205 "Am Kalkofen" 2. Änderung
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage).
Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 205 “Am Kalkofen” eröffnete Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des offiziellen Entwurfs weitergeführt.
Die von der Verwaltung als zu Beteiligende Vorgeschlagenen sind in der in der
Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – Entwurf Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung
2 – Textliche Festsetzungen B-Plan Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung
3 – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung
4 – Übersicht TÖB