Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 216

„Bahnhofstraße 227“ Gemarkung Kloppenheim mit Begründung gemäß

§ 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO

i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

 

Das Bauleitplanverfahren wurde für den Bebauungsplan der Innenentwicklung im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde abgesehen.

 

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.

 

 

Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

Keine Folgekosten

 

Anlagenverzeichnis:

 

-       Planbild des Bebauungsplans

-       Textliche Festsetzungen

-       Begründung zum Bebauungsplan (inkl. Anlagen)