hier: Erneuter Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 216
„Bahnhofstraße 227“ Gemarkung Kloppenheim mit Begründung gemäß
§ 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO
i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wurde für den Bebauungsplan der Innenentwicklung im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde abgesehen.
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Keine Folgekosten
Anlagenverzeichnis:
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Planbild des Bebauungsplans
- Textliche Festsetzungen
- Begründung zum Bebauungsplan (inkl. Anlagen)