Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 221 „Goerdeler Straße“, Gemarkung Rendel,
wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und
Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 6. Sitzung am 16.12.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 221 „Goerdeler Straße“ in der Gemarkung Rendel mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 18.04.2017 bis 19.05.2017 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 16.01.2017 bis zum 17.02.2017 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 08.04.2017.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Keine Folgekosten
Anlagenverzeichnis:
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Übersicht
der Rückmeldungen
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Abwägungsvorschläge
Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit
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Bebauungsplan
mit Anlagen