Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 222 "Grundschule Kloppenheim", Gemarkung Kloppenbeim,
hier: Beschluss Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Vorlage
FB 5/969/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplans Nr. 222 „Grundschule Kloppenheim“, Gemarkung Kloppenheim,

wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und

Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 8. Sitzung am

23.03.2017 den Vorentwurf zum Bebauungsplans Nr. 222 „Grundschule Kloppenheim“, Gemarkung Groß-Karben gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 10.04.2017 bis 12.05.2017

durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 01.04.2017.

 

Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu

prüfen und abzuwägen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

Keine Folgekosten

 

Anlagenverzeichnis:

 

-       Abwägungsvorschlag

-       Unterlagen zum Bebauungsplan sowie Anlagen zum Bebauungsplan