Bebauungsplan Nr. 228 "Alte Straße/Höhenweg" 1. Änderung
Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung TÖB gem. § 4
Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 228 "Alte Straße/Höhenweg" 1. Änderung, Gemarkung Kloppenheim mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage).
Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt
wird, wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Sachverhalt:
Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 zur
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 228 “Alte Straße/Höhenweg” eröffnete
Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des
offiziellen Entwurfs weitergeführt.
Die von der Verwaltung als zu Beteiligende Vorgeschlagenen sind in der in der
Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Bebauungsplan Nr. 228 „Alte Straße/Höhenweg“ 1. Änderung
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 228
Textfestsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 228