Beschlussvorschlag:
Die vorgelegten Änderungen der Gebührenordnung zur Satzung über die Nutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben werden beschlossen.
Die Änderung tritt zum 01.08.2017 in Kraft.
Sachverhalt:
Um nach Vorgaben des Magistrats, eine Finanzierung der Kita-Gebühren durch die Eltern mit einem Anteil von 20% der Gesamtkosten, zu erreichen, aber hingegen eine sozialverträglichere Ausgeglichenheit der Kosten für Familien mit geringerem Einkommen zu gewährleisten, wurde die Gebührenordnung in wesentlichen Punkten verändert.
So wurde eine „Spitzenverdienergruppe“ mit Bruttoeinkommen von p.a. über 120.000 Euro eingefügt und bei dieser der Zuschuss der Stadt um 2,5% gekürzt.
Im Gegenzug wurden die Einkommensgrenzen für die geringeren bis mittleren Einkommen heraufgesetzt.
Die Änderungen wurden in der letzten Sitzung des Stadtelternbeirates vorgestellt und erläutert. Ferner fand hierzu am 31.5.2017 eine JSK Sondersitzung statt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Gebührenordnung