Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Karben beschließt die Stellungnahme zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000.
Sachverhalt:
Die Stellungnahme befindet sich zurzeit in Erarbeitung und wird als Tischvorlage nachgereicht.
Wesentlicher Punkt der Stellungnahme ist unsere Forderung, dass auch das Zentralitätsthema mit in der 3. Änderung behandelt werden muss. Dies wird hier ausgeblendet.
Gleichzeit beruft sich der Kommunale Finanzausgleich bei der Verteilung von Landesmitteln auf die Zentralitätskriterien des LEP 2000.
Die Stadt Karben hat bereits mehrfach die Höherstufung als Mittelzentrum beantragt, da sie deren Kriterien weitestgehend erfüllt.
Es besteht der Eindruck, hierzu seitens der Landesregierung keine Entscheidungen im 3. Änderungsverfahren zum LEP 2000 treffen zu wollen und das Thema daher unberücksichtigt zu lassen.
Diese Vorgehensweise kann und will die Stadt Karben nicht akzeptieren.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Text und Karte der 3. Änderung
LEP 2000