Beschluss:
Die im Anhang beigefügten Änderungen der Benutzungsordnung für die Vermietung der Veranstaltungsräume in städtischen Gebäuden (in fettroter Schrift) werden beschlossen und treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Sachverhalt :
Seit dem Beschluss der Benutzungsordnung am 28.02.2013 haben sich in der Praxis einige Veränderungen und Optimierungen ergeben, die jetzt eingearbeitet wurden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2017 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Benutzungsordnung für die Vermietung der Veranstaltungsräume
in städtischen Gebäuden in der geänderten Fassung.