Betreff
Einführung einheitlicher Stadttarif / Erweiterungsbeschluss
Vorlage
FB 5/984/2017
Aktenzeichen
I/FB5
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den in 2017 eingeführten, einheitlichen und subventionierten Einzelfahrschein von 1,00 Euro auch im Jahr 2018 beizubehalten.

Im Haushalt 2018 sind hierfür 60.000 Euro zu berücksichtigen.

 

Sachverhalt:

 

Seit 1. Januar 2017 besteht im Karbener Stadtgebiet ein einheitlicher und subventionierter Enzelfahrschein zu Kosten von 1,00 Euro. Die finanziellen Auswirkungen liegen für die ersten fünf Monate vor und wurden von der VGO für das Jahr 2017 hochgerechnet.

Es ist eine starke Ansteigung des Einzelfahrscheinverkaufs von 40 Prozent festzustellen, bei Preisstufe 2 sogar um das Vierfache, ohne dass wesentliche Verlagerungen von anderen Fahrkarten zu verzeichnen sind.

Somit bestehen deutliche Fahrgastzuwächse im ÖPNV, die zu Lasten des Straßenverkehrs gehen dürften.

 

Damit verbunden sind allerdings auch die von der VGO hochgerechneten Zuschusskosten der Stadt Karben in Höhe von 57.255 Euro.

 

Um genaue Zahlen auswerten zu können, ist das Endergebnis 2017 abzuwarten. Aus diesem Grunde ist das 1-Euro-Ticket auch auf das Jahr 2018 auszuweiten, um Mitten 2018 dann endgültig eine Entscheidung herbeizuführen.

 

Der Beschluss der Vorlage FB 5/793/2016 sah das 1-Euro-Ticket nur für das Jahr 2017 vor.

Aufgrund des großen Erfolgs des 1-Euro-Tickets sollte diese Maßnahme auch als ein Projekt des Klimaschutzes deklariert werden, da wir damit eine Verkehrsverlagerung vom privaten Kfz auf den ÖPNV erreichen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          58.000  

 

HH 2018

 

Produkt:

80100

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

801001

7128000

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: