Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 227 "Büdesheimer Straße", Gemarkung Klein-Karben
hier: frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Vorlage
FB 5/988/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 227 “Büdesheimer Straße”, Gemarkung Klein-Karben einschließlich Begründung und Anlagen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom Juni 2017 durchzuführen.

 

Sachverhalt:

Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 23.03.2017 begonnene Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 227 “Büdesheimer Straße”, Gemarkung Klein-Karben wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2017

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: