Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 217 „Bahnhofstraße 227“ Gemarkung Kloppenheim mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung

der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2

BauGB.

 

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als

Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer

Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §

13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.