Sitzung: 07.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 5/651/2016
Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 217 „Bahnhofstraße 227“ Gemarkung Kloppenheim mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt wird, wird von einer
Umweltprüfung und einem Umweltbericht gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.