Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 „Am Taunusbrunnen“ in der Gemarkung Kloppenheim mit Begründung (Planstand 10.01.2017) sowie geänderter Plangebietsabgrenzung zum offiziellen Entwurf.

 

Das Plangebiet wurde um eine Teilfläche des Flurstücks in der Flur 2 Nr. 423 in der Gemarkung Groß-Karben (Selzerbrunnengelände) ergänzt. Aus diesem Grund verschiebt sich der nördliche Grenzverlauf des Plangebietes wie folgt:

 

Ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 7 Nr. 333/2 (Gemarkung Kloppenheim) verläuft die nördliche Grenze des Plangebiets wie bisher in westliche Richtung der auf nördlichen Grenze der vorgenannten Parzelle. Nach 40,00 m knickt der Grenzverlauf nach Norden ab, verläuft 32,7 m in nördliche Richtung in der Parzelle Flur 2. Nr. 423 (Groß-Karben) und knickt dann im rechten Winkel in Richtung Westen ab. Nach einem Verlauf von 26,00 m in westliche Richtung knickt die Plangebietsgrenze im rechten Winkel in Richtung Süden ab und verläuft 30,00 m in südliche Richtung bis sie wieder auf die nördliche Parzellengrenze  Flur 7 Nr. 333/2 trifft. Von diesen Punkt ausgehend verläuft die Grenze wie gehabt weiter in westliche Richtung und bleibt im weiteren Verlauf unverändert.