Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage).

Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt.