Sitzung: 23.02.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 2/099/2018
Die Stadt Karben
verpflichtet sich, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Zahlungen der ordentlichen
Tilgung und den Beitrag zum Sondervermögen Hessenkasse grundsätzlich aus
Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften und somit eine
Fremdfinanzierung zu vermeiden.
1. Die Stadt Karben verpflichtet sich des
Weiteren, einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das
Sondervermögen Hessenkasse zu entrichten.
Die Höhe des Beitrags und die Dauer
der Beitragszahlung wurden in dem am 10.01.2018 im Hessischen Ministerium der
Finanzen geführten Gespräch unter Berücksichtigung des voraussichtlichen
Entschuldungshöchstbetrags von 3.400.000 Euro anhand der Bevölkerungsstatistik
des Hessischen Statistischen Landesamtes zum 31. Dezember 2015 (22.163
Einwohner für Karben) ermittelt.
Der Beitrag beträgt demnach 554.075 Euro pro Jahr und wird erstmals im
Jahr 2019 fällig. Als rechnerische Beitragsdauer ergeben sich 3,1 Jahre.
2. Die Stadtverordnetenversammlung
beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des Vorgenannten bis zum 30. April 2018
(Ausschlussfrist) einen schriftlichen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm
der Abteilung II der Hessenkasse an das Finanzministerium zu richten, einen
entsprechenden Entschuldungsvertrag mit dem Land zu schließen und die
Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides unmittelbar
herbeizuführen.
3. Die Stadtverordnetenversammlung
beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der
Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen.