Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Karben
verpflichtet sich, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Zahlungen der ordentlichen
Tilgung und den Beitrag zum Sondervermögen Hessenkasse grundsätzlich aus
Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften und somit eine
Fremdfinanzierung zu vermeiden.
2. Die Stadt Karben
verpflichtet sich des Weiteren, einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je
Einwohner an das Sondervermögen Hessenkasse zu entrichten.
Die Höhe des Beitrags
und die Dauer der Beitragszahlung wurden in dem am 10.01.2018 im Hessischen
Ministerium der Finanzen geführten Gespräch unter Berücksichtigung des
voraussichtlichen Entschuldungshöchstbetrags von 3.400.000 Euro anhand der
Bevölkerungsstatistik des Hessischen Statistischen Landesamtes zum 31. Dezember
2015 (22.163 Einwohner für Karben) ermittelt.
Der Beitrag beträgt demnach 554.075 Euro pro Jahr
und wird erstmals im Jahr 2019 fällig. Als rechnerische Beitragsdauer ergeben
sich 3,1 Jahre.
3. Die
Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, nach Maßgabe des
Vorgenannten bis zum 30. April 2018 (Ausschlussfrist) einen schriftlichen
Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der Abteilung II der
Hessenkasse an das Finanzministerium zu richten, einen entsprechenden
Entschuldungsvertrag mit dem Land zu schließen und die Bestandskraft eines
entsprechenden Bewilligungsbescheides unmittelbar herbeizuführen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen.
Sachverhalt:
Anfang Juli 2017 wurde von HMdF und HMdIS das Programm der hessischen Landesregierung zur Entschuldung hessischer Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen vorgestellt.
Das Land bietet den Kommunen mit der HESSENKASSE zum 1. Juli 2018 auf einen Schlag die dann noch bestehenden KK abzunehmen, die Tilgung zu organisieren und auch zum Teil originäres Landesgeld dafür in die Hand zu nehmen.
Im Gegenzug muss aber künftig sichergestellt werden, dass hessische Kommunen nicht erneut Kassenkredite aufbauen. Kassenkredite soll es daher in der zuletzt praktizierten Art nicht mehr geben. Sie sollen auf ihre ursprüngliche Funktion als kurzfristiger Liquiditätskredit zurückgeführt werden.
Die Genehmigung wird strikter, es wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur umgehenden Rückzahlung der Kredite geben und Kommunen müssen erzielte Überschüsse auch dafür vorhalten.
Die hierfür erforderlichen gesetzlichen und aufsichtlichen Maßnahmen werden vom Land in naher Zukunft getroffen. Die strengeren Regelungen gelten zukünftig für alle hessischen Kommunen unabhängig davon ob diese nun an der Hessenkasse teilnehmen oder nicht.
Der Ablösebetrag für die Stadt Karben hat sich wie folgt entwickelt:
Kassenkreditbestand 9,0 Mio. Euro
Abzgl. liquide Mittel 2,0 Mio. Euro
Abzgl. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen 0,25 Mio. Euro
Abzgl. positive Entwicklungen
Etat 2017 1,75 Mio. Euro
Ablösesaldo
31.12.2017 5,0
Mio. Euro
Kassenkreditbestand 7,5 Mio. Euro
Abzgl. liquide Mittel 3,8 Mio. Euro
Abzgl. positive Entwicklungen
Etat 2018 1. Halbjahr 0,3
Mio. Euro
Ablösesaldo
30.06.2018 3,4
Mio. Euro
Dieser Ablösesaldo von 3,4 Mio. Euro wurde bei unserer Besprechung im Hessischen Ministerium der Finanzen am 10.01.2018 einvernehmlich festgelegt.
Bei unerwarteten Veränderungen besteht noch ggf. die Möglichkeit einer Korrektur.
Aufgrund der guten Haushaltsentwicklung ist somit der zu erwartende Ablösebetrag deutlich zusammengeschrumpft, aber die Alternative einer Teilnahme am Investitionsförderprogramm ist für die Stadt Karben nicht möglich. Da wir derzeit noch in der Vergleichsgruppe der Grundzentren über 7.500 EW geführt werden, ist unsere Steuerkraft in dieser Vergleichsgruppe zu hoch. In der Vergleichsgruppe der Mittelzentren wäre dies anders zu beurteilen gewesen. Auch dies zeigt nochmals wie wichtig die sachgerechte Aufstufung unserer Stadt wäre.
Per Saldo wird die Stadt Karben nunmehr zukünftig ohne jegliche Kassenkredite auskommen und hierzu einen Nettozuschuss vom Land in Höhe von 1,7 Mio. Euro erhalten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 3.400.000 € Einzahlung
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
2019: 554.075 € Tilgungsleistung an die Hessenkasse
2020: 554.075 € Tilgungsleistung
2021: 554.075 € Tilgungsleistung
2022: 37.775 € Tilgungsleistung
Anlagenverzeichnis:
Ermittlung des Ablösebetrags zum 30.06.2018 (Auszug aus Präsentation
HMdF)