Mit Aufruf des Tagesordnungspunktes verlässt Frau Gölzenleuchter, als betroffene Anwohnerin den Sitzungsraum für den Zeitraum von 20.52Uhr bis 21.30Uhr.

 

Herr Heinzel erläutert Notwendigkeit und Inhalte der Bebauungsplanänderung. Teilflächen zwischen den ursprünglichen Baugrundstücken im Süden und dem Bachlauf im Norden die im rechtskräftigen Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen dargestellt sind, sind an die Grundstückseigentümer veräußert und zu privaten Gärten geworden. Dies widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die für Umwelt-, und Baubelange zuständigen Kreisbehörden haben diesen Missstand bemängelt und die Kommune zum Handeln aufgefordert. Aus diesem Grund wurde ein Änderungsverfahren angestoßen und in dessen Verlauf nun ein Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung erarbeitet.

 

Es wird deutlich, dass der Vorentwurf nicht den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Über die zukünftige Nutzbarkeit der Gartenflächen wird diskutiert. Auch betroffene Gäste äußern sich kritisch.

 

Der anwesende Gast Hr. Spachmann teilt mit, dass ihm bewusst sei, dass sein Pavillon im Garten nicht genehmigungsfähig ist. Er teilt die Bereitschaft mit, diesen zurückzubauen.

 

Zur Prüfung des weiteren Umgangs insbesondere mit dem Gewässerschutzstreifen wird die Vorlage zunächst von Seiten der Stadtverwaltung zurückgezogen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.